O. in der Erwägung, dass die Arbeitsgruppe des Präsidenten zu Nachrichtendienst und Kommunikationstechnik in ihrem Bericht vom 12. Dezember 2013 46 Empfehlungen an den Präsidenten der Vereinigten Staaten richtet; in der Erwägung, dass in diesen Empfehlungen die Notwendigkeit betont wird, nationale Sicherheit und persönliche Privatsphäre und bürgerliche Freiheiten gleichzeitig zu schützen; in der Erwägung, dass die US-Regierung in dieser Hinsicht aufgefordert wird, die Sammelerfassung der Telefon-Datensätze von US-Bürgern gemäß § 215 des „USA-PATRIOT Act“ so bald wie möglich einzustellen, eine umfassende Überarbeitung des Rechtsrahmens von NSA und US-Nachrichtendiensten zur Sicherstellung der Einhaltung des Rechts auf Privatsphäre vorzun
...[+++]ehmen, die Sabotage kommerzieller Softwareprodukte (Backdoors und Malware) zu beenden, den Einsatz von Verschlüsselung insbesondere bei der Datenübertragung zu erhöhen und Bemühungen zur Entwicklung von Verschlüsselungsstandards nicht zu untergraben, einen Verfechter des öffentlichen Interesses zur Verteidigung der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten vor dem „Foreign Intelligence Surveillance Court“ einzusetzen, dem „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“ die Befugnis zu übertragen, nachrichtendienstliche Aktivitäten zu beaufsichtigen, die zu den Zwecken ausländischer Geheimdienste und nicht nur für die Terrorismusbekämpfung durchgeführt werden, und die Beschwerden von Informanten entgegenzunehmen, für den Erhalt elektronischer Kommunikation bilaterale Rechtshilfeverträge einzusetzen und Überwachung nicht dazu zu verwenden, Betriebs- oder Handelsgeheimnisse zu stehlen;