Um sicherzustellen, dass Finanzinstrumente nur angeb
oten oder empfohlen werden, wenn dies im Intere
sse des Kunden liegt, sollten Wertpapierfirmen, die das Produkt anbieten oder empfehlen, das durch Fi
rmen, die nicht den Anforderungen an die Produktüberwachung nach dieser Richtlinie unterliegen, oder durch Firmen aus einem Drittland konzipiert wurde, ebenfalls über geeignete Vorkehrungen verfügen, um ausreichende Informationen über
...[+++]die Finanzinstrumente zu erhalten.