in der Erwägung, dass die Beiträge zur Finanzierung des Amateursports durch staatliche Lotterien und im Allgemeininteresse tätige lizenzierte Glücksspielbetreiber von den Sportorganisationen der Europäischen Unio
n für unverzichtbar erachtet werden und dass bisher keine andere dauerhafte und politisch machbare Lösung vorgeschlagen oder ernsthaft diskutiert wurde, um die zu erwartenden erheblichen Einbußen aus diesen Finanzquellen auszugleichen, fall
s gewinnorientierte Unternehmen in den Mitgliedstaaten, die bisher eine restriktive Glüc
...[+++]ksspielpolitik betrieben haben, tätig sein dürfen,