29. bringt seine Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass Rückversicherern aus der EU in den Vereinigten Staaten zur Auflage gemacht wird, Risiken in vollem Umfang abzusichern, und dass von ihn
en aufgrund äußerst diskriminierender staatlicher Vorschriften verlangt wird, übermäßig hohe Rückstellungen für ihre Verbindlichkeiten vorzunehmen, indem sie ein Übermaß an Sicherheiten stellen müssen (in den Vereinigten Staaten zugelassene Rückversicherer, die in den U
SA tätig sind, sind keinen derartigen Absicherungserfordernissen unterworfe
...[+++]n); fordert die zuständigen Stellen in den Vereinigten Staaten auf, sich um die weitere wechselseitige transatlantische Anerkennung und einheitliche Solvenzanforderungen und Meldepflichten zu bemühen;