36. betont, dass die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und diejenigen, die sich verpflichtet haben, ihn einzuführen, ihre Anstrengungen verdoppeln müssen, um die Stabilität und die Einhaltung des Vertrags zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit, die Effizienz, die Transparenz und die demokratische Verantwortlichkeit zu erhöhen; weist darauf hin, dass der Euro die Währung der Europäischen Union ist,
und dass von allen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme derjenigen, für die eine Ausnahmeregelung gilt, erwartet wird, dass sie den E
...[+++]uro zu gegebener Zeit einführen;