22. anerkennt und unterstützt die Bemühungen der spanischen Behörden, die Umwelt in den Küstenbereichen, wo dies möglich ist, zu schützen und sie in einer Weise zu regenerieren, die biologische Vielfalt und die Regeneration einheimischer Arten von Flora und Fauna ermöglicht, und appelliert in diesem besonderen Zusammenhang an die Behörden, das Küstengesetz umgehend zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten, um die Ansprüche rechtmäßiger Eigenheimbesitzer und derjenigen zu schützen, die kleine Grundstücke in Küstenbereichen besitzen, die keine negativen Auswirkungen für die Umwelt in den Küstenbereichen haben; betont, dass ein derartiger Schutz nicht für diejenigen Erschließungsvorhaben gelten sollte, die als spekulative Unterne
...[+++]hmen geplant sind und die Einhaltung der geltenden EU-Umweltrichtlinien nicht beachten; verpflichtet sich, zu diesem Thema eingegangene Petitionen vor dem Hintergrund der Antworten der zuständigen spanischen Behörden zu überprüfen;