5. nimmt in diesem Zusammenhang Kenntnis
von der Einsetzung einer Task Force unter Leitung der Kommission und der Europäischen Investitionsbank und von den Legislativvorschlägen zur Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden müssen; betont, dass in diesen Legislativvorschlägen zur Untermauerung des Fonds eine Governance und ein Auswahlprozess von hoher Qualität sowie ein Überwachungs- und Bewertungsrahmen mit demokratischer Rechenschaftspflicht festgelegt werden müssen und
...[+++] dass bei der Festlegung der Kriterien, die bei der Auswahl der als durchführbar beurteilten Projekte angewendet werden, so transparent wie möglich vorgegangen werden sollte;