[59] Entscheidung PS7256 der italienischen Wettbewerbsbehörde (AGCM) – Comet-Apple Prodotti in Garanzia, Provvedimento n. 23193, 27. Dezember 2011
– Das Unternehmen, gegen das ermittelt wurde, h
atte eine Herstellergarantie angeboten, die Dienstleistungen beinhaltete, die den Verbrauchern gemäß der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter bereits zustanden (d. h. zwei
...[+++]Jahre rechtmäßige Garantie gegenüber dem Verkäufer für Vertragswidrigkeiten).