In der Erwägung, dass die Abteilung Erbe der OGD4 in ihrer Stellungnahme über die Akte der öffentlichen Untersuchung v
ermerkt, dass jedes neue bewirtschaftete Gebiet einer archäologischen Überwachung unterworfen werden muss: dass sie außerdem wünscht, dass die Eigentümer der Grundstücke, die als raumplanerischer Ausgleich westlich des heutigen Abbaugebiets dienen, nach der vorliegenden Revision des Sektorenplanes einen Antrag auf Erweiterung der Eintragung in die Denkm
alliste einreichen, damit diese in das megalithische
Feld ...[+++] von Wéris eingegliedert werden;