In der Erwägung, dass ein Beschwerdeführer der Ansicht ist, dass der revidierte Sektorenplan den nachhaltigen Charakter der Art und Weise, wie dem gemeinschaftlichen Mobilitätsbedarf durch die Standortbestimmung der neuen Gebiete entgegengekommen wird, konsequent verbessern wird, und dass die positiven Umweltfolgen, die sich aus der Umstellung vom Auto auf den Zug und sanfte Verkehrsmittel ergeben, vom Autor der Studie als alternative Ausgleichsmaßnahm
e hätten betrachtet werden sollen, dies bei der Untersuchung, ob die von der Wallonischen Regierung beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen den in Artikel 46, § 1, 2. Absatz, 3° des CWATUPE erklä
...[+++]rten Begriff der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten;