4. nimmt die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Wahlbetrug und den zahlreichen bisher bekannt gewordenen Verstößen und Betrugsfällen zur Kenntnis; betont, dass das Wahlgesetz Russlands Einsprüche und Korrekturen vorsieht; weist jedoch darauf hin, dass der Zentrale
Wahlausschuss Beschwerden weder transparent noch effizient und zügig bearbeitet hat; fordert die staatlichen Organe Russlands auf, allen Berichten über Betrug und Einschüchterung weiterhin umfassend und transparent nachzugehen, damit die Verantwortlichen bestraft werden können und die Abstimmung dort, wo Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, wiederholt werde
...[+++]n kann;