18. bedauert die unnötigen Mehrkosten und den ideellen Schaden, den das Europäische Parlament infolge der Flut der jüngsten Verfahren, in denen es entweder vom Europäischen Gerichtshof oder vom Gericht erster Instanz verurteilt wurde, erlitten hat; bedauert, daß diese Fälle den bleibenden Eindruck hinterlassen haben, die Vetternwirtschaft sei ein wesentlicher Faktor bei Ernennungen für hochrangige Stellen innerhalb der Parlamentsverwaltung; fordert, daß die Anstellungsbehörde die Entscheidungen der Gerichte und insbesondere deren Kritik an der Anw
endung ungeeigneter Kriterien in Zukunft berücksichtigen wird, damit die Ernennungen für d
...[+++]iese Stellen vor allen Dingen aufgrund der Verdienste, der beruflichen Qualifikationen für den betreffenden Posten sowie der Befähigung der Kandidatin/des Kandidaten für die Durchführung der von ihr/ihm verlangten speziellen Aufgaben erfolgen;