Damit unabhängig vom Vertriebskanal, über den Kunden ein Versicherungsprodukt erwerben — also direkt von einem Versicherungsunternehmen oder indirekt über einen Vermittler —, dasselbe Schutzniveau gewährleistet ist, muss der Anwendungsbereic
h dieser Richtlinie nicht nur Versicherungsunternehmen und -vermittler,
sondern auch andere Marktteilnehmer erfassen, die Versicherungsprodukte zusätzlich zu ihrem Hauptgeschäft vertreiben, wie etwa Reisebüros und Autovermietungsfirmen, es sei denn, sie erfüllen die Bedingungen für eine Ausnahmereg
...[+++]elung.