Sie sollten leicht handhabbare Verfahren einführ
en, mit deren Hilfe Online-Diensteanbieter sowie Rechtsinhaber und andere Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung etwaige Fehler in den Datenbanken in Bezug auf Werke, deren Inhaber sie sind oder die sie kontrollieren, einschließlich der dazu gehörigen Rechte - ganz oder teilweise - sowie in Bezug auf die Gebiet
e , für die sie der betreffenden Organisation für die kollektive Rechtewahrnehmung einen Wahrnehmungsauftrag erteilt haben, melden können, ohne dass jedoch die Richtig
...[+++]keit und Integrität der von den Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung gespeicherten Daten beeinträchtigt wird .