De door deze autoriteiten, instanties en personen ontvangen gegevens vallen onder het in lid 1 bedoelde beroepsgeheim.
Des Weiteren stehen diese Absätze dem nicht entgegen, dass an die mit der Durchführung von Zwangsliquidationen oder der Verwaltung von Garantiefonds betrauten Stellen Informationen übermittelt werden, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die den genannten Behörden, Stellen und Personen übermittelten Informationen fallen unter das Berufsgeheimnis nach Absatz 1.