46. bekräftigt, dass die EU-Strukturfonds nicht auf e
ine Weise verwendet werden dürfen, durch die die Verlagerung von Produktion oder Dienst
leistungen in einen anderen Mitgliedstaat direkt oder indirekt begünstigt wird, zum Beispiel durch eine Wartefrist für Unternehmen, die solche Fonds in Anspruch nehmen; betont, dass staatliche Beihilfen manchmal notwendig sind, um die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sicherzustellen, etwa in den Bereichen Energie, Verkehr und Telekommunikation; betont, d
...[+++]ass staatliche Eingriffe oft das wirksamste Politikinstrument sind, um Dienstleistungen sicherzustellen, die für die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in isolierten, abgelegenen oder an der Peripherie gelegenen Regionen und Inseln in der Union lebenswichtig sind;