Die EU befürchtet, dass das geplante Gesetz der Diskriminierung religiöser Gemeinschaften Vorschub leistet, weil darin die Religionen nach ihrem „Wert" für Belarus
eingeteilt werden; zudem bietet das Gesetz eine Grundlage für die Zensur, denn es schreibt vor, dass religiöse Literatur vor der Veröffentlichung den belarussischen Behörden vorgelegt
werden muss. Außerdem ist es ein Instrument zur staatlichen Kontrolle religiöser Organisationen, und es sieht vor, dass diese mit Sanktionen belegt
werden können, ohne dass die Umstände eindeutig festgelegt
werden ...[+++].