Ab 1995 wurde die Betrugsbekämpfungsaufgabe der Kommission
präzisiert und auf einen horizontalen Sockel von Rechtsv
orschriften (in der ersten und dritten Säule) gestellt, die administrative Untersuchungsm
ittel vorsehen, mit deren Hilfe die tatsächliche Existenz und die Schwere der Verstöße sowie die strafrechtliche Dimension schwerwiegender Handlungen zum Nachteil der finanzie
llen Interessen der ...[+++]Europäischen Gemeinschaften festgestellt werden kann.