Für das Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ wurden durch den zugrundeliegenden Beschluss des Rates vier Ziele fe
stgelegt, von denen zwei auf operative Maßnahmen, nämlich die Entwicklung horizontaler Methoden zur Verbrechensbekämpfung und die Förderung
der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden, bezogen sind, während die beiden anderen Ziele, nämlich die Entwicklung bewährter Prak
...[+++]tiken zum Schutz und zur Unterstützung von Zeugen und zum Schutz der Opfer krimineller Handlungen, auf bestimmte Empfängergruppen ausgerichtet sind.