Die jüngst verabschiedeten Rechtsvorschriften der EU im Bereich Klimawandel sehen konkrete Maßnahmen vor, mit denen die EU ihrer Selbstverpflichtung, die Emissionen bis 2020 auf 20 % unterhalb des Niveaus von 1990 zu senken, nachkommen will, und können
geändert werden, um eine Emissionsverringerung von 30 % zu erreichen, wenn im Rahmen eines internationalen Übereinkommens vereinbart wird, dass andere Industriestaaten vergleichbare Reduktionen erwirken und wirtschaftlich
fortgeschrittenere Entwicklungsländer entsprechend ihren Verantwo
...[+++]rtlichkeiten und Fähigkeiten einen angemessenen Beitrag leisten.