In der Erwägung, dass manche Beschwer
deführer eventuelle Unvereinbarkeiten zwischen gewissen Bestimmungen der Bezeichnungserlasse und denjenigen der Sonderverwaltungspolizei, mit der sie beauftragt sind, hervorheben (z.B. das Gesetz vom 25. Juli 1891 zur Revision des Gesetzes vom 15. April 1843 über die Eisenbahnpolizei oder das Gesetz vom 12. April 1965 über die Beförderung mittels Rohrleitungen von gasförmigen oder sonstigen Produkten); dass diese Unvereinbarkeiten mit der Normenhierarchie im Widerspruch stehen würden, insofern diese Regeln Gesetzeskraft haben und die Beze
...[+++]ichnungserlasse hingegen nur eine Verordnungskraft haben;