14. fordert die Kommission erneut auf, unverzüglich Vorschläge für die Vollendung der WWU gemäß allen Leitlinien in ihrem Konzept für eine vertiefte und echte WWU vor
zulegen; merkt an, dass die Vollendung der WWU auf der Gemeinschaftsmethode beruhen sollte; bekräftigt erneut seine Forderung, im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einen Rechtsakt zu „Konvergenzleitlinien“ zu erlassen, in dem für einen festgelegten Zeitraum eine sehr
begrenzte Anzahl an Zielen für die dringendsten Reformmaßnahmen festgeschrieben wird, und wi
...[+++]ederholt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die nationalen Reformprogramme auf der Grundlage der vorgenannten Konvergenzleitlinien zu konzipieren und von der Kommission überprüfen zu lassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dazu zu verpflichten, ihre nationalen Reformprogramme vollständig umzusetzen; schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten auf dieser Grundlage eine „Konvergenz-Partnerschaft“ mit den Organen der EU eingehen, die die Möglichkeit umfasst, auflagengebundene Mittel für Reformtätigkeiten zu erhalten; weist erneut darauf hin, dass eine solche stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung mit einem finanziellen Mechanismus einhergehen sollte, der auf Anreizen basiert; ist der Ansicht, dass zusätzliche Finanzmittel oder Instrumente wie ein Solidaritätsmechanismus ein integraler Bestandteil des EU-Haushalts sein müssen, für den jedoch die vereinbarte Obergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nicht gelten sollte;