127. weist wiederholt darauf hin, dass im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sichergestellt werden muss, dass die Landwirte ordnungsgemäße und nachprüfbare Zahlungen erhalten; stellt jedoch fest, dass die Wirksamkeit des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems durch ungenaue Daten
in den Datenbanken, unvollständige Gegenkontrollen oder fehlerhafte bzw. unvollständige Weiterverfolgung von Unstimmigkeiten beeinträchtigt wird (Jahresbericht des Rechnungshofs, Ziffer 3.29); fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass sämtliche Datenbanken regelmäßig aktualisiert werden und Unregelmäßigkeiten entsprechend v
...[+++]erfolgt werden;