6. versteht, dass die stets mit der FE verbundenen Risiken die Bereitschaft der Finanzmärkte, in FE-Vorhaben zu investieren, schmälern; begrüßt den Vorsch
lag der Kommission, eine Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis einzurichten, die Investitionen in FE-Vorhaben mit einem hohen Risikograd durch Darlehen und Bürgschaften unterstützt; spricht sich ferner dafür aus, Bestimmungen, mit denen
die Mitgliedstaaten ihre Beihilfen auf Innovation ausrichten und die Genehmigungsverfahren beschleunigen können, in die bestehenden
...[+++]Regelungen für staatliche Beihilfen aufzunehmen;