22. stellt fest, dass die grenzüberschreitende Integration der Finanzmärkte für Privatkunden in der Europäischen Union schwächer ausgeprägt ist als im Großkundenbereich; stellt fest, dass die Verbraucher noch immer physisch präsente Institute mehr nutzen als virtuelle I
nstitute und stellt eine hauptsächlich national ausgerichtete Finanzstruktur fest; warnt jedoch davor, die nationalen Verbraucherschutztraditionen und Rechtssysteme einfach durch eine vereinheitlichende Harmonisierung abzulösen; vertritt die Ansicht, dass nationale Verbraucherschutztraditionen nicht so ausgelegt werden dürfen, dass neue Wettbewerber auf den inländischen
...[+++] Märkten behindert werden; unterstreicht die Notwendigkeit eines gut funktionierenden Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen; stellt fest, dass Finanzmakler für den Wettbewerb auf den inländischen Märkten der Mitgliedstaaten wichtig sind; betont die Vorzüge offener und pluralistischer Strukturen im europäischen Bankenmarkt, um dem unterschiedlichen und sich verlagernden Bedarf der Verbraucher gerecht zu werden;