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2. stellt fest, dass Zypern am 25. Juni 2012 seinen ursprünglichen Antrag auf Finanzhilfe gestellt hatte, dass jedoch unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf die Auflagen sowie der Umstand, dass der ursprüngliche Programmentwurf, der eine Beteiligung gesicherter Einleger vorsah, am 19. März 2013 vom zypriotischen Parlament mit der Begründung abgelehnt wurde, er widerspreche aufgrund des vorgesehenen Abschlags auf
kleine Einlagen von weniger als 100 000 EUR dem Geist des EU-Rechts, dazu führten, dass sich die endgültige Verein
...[+++]barung über das EU-IWF-Hilfsprogramm bis zum 24. April (EU) bzw. 15. Mai 2013 (IWF) verzögerte, wobei die Vereinbarung schließlich am 30. April 2013 von der Abgeordnetenkammer der Republik Zypern bestätigt wurde; stellt fest, dass es im Falle von Zypern anfänglich konkurrierende Programmvorschläge von verschiedenen Mitgliedern der Troika gab, und betont, dass nicht hinreichend dargelegt wurde, in welcher Weise die Einbeziehung von gesicherten Einlegern von der Kommission und den EU-Finanzministern gebilligt wurde; bedauert außerdem, dass die zypriotischen Behörden eigenen Angaben zufolge Schwierigkeiten hatten, die Vertreter der Troika während des Verhandlungsprozesses von ihren Bedenken zu überzeugen, und dass die zypriotische Regierung im Hinblick auf das außergewöhnlich hohe Niveau der privaten Verschuldung im Verhältnis zum BIP angeblich verpflichtet gewesen sei, das Bail-in-Instrument für Bankeinlagen zu akzeptieren; hebt hervor, dass zwar die Zentralbank von Zypern (CBC) und ein Ministerkomitee umfassend an den Verhandlungen und der Ausgestaltung des Hilfsprogramms beteiligt waren und das MoU schließlich vom Gouverneur der CBC und dem Finanzminister gemeinsam unterzeichnet wurde, andererseits aber extrem wenig Zeit für weitere Verhandlungen über Details des MoU zur Verfügung stand; ...