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azu sei angemerkt, dass die chinesische Regierung
nur sehr spärliche Informationen über die Eigentumsstruktur im Bankensektor übermittelte und behauptete, ihr stünden diese Informationen nicht zur Verfügung, obwohl alle Banken nach Artikel 24 des Gesetzes über Geschäftsbanken (Commercial Bankin
g Law) verpflichtet sind, der chinesischen Bankenaufsichtskommission, eine vom Staatsrat zugelassene staatliche Agentur, diesbezügliche Informationen vorzulegen
...[+++].