(9) Die Erzeugerorganisationen sind Eckpfeiler der gemeinsamen Marktorganisation, die deren dezentralisierte Durchführung auf ihrer Ebene gewährleisten. Angesichts der immer stärker konzentrierten Nachfrage ist die Zusammenfassung des Angebots innerhalb dieser
Organisationen mehr denn je eine wirtschaftliche Notwendigkeit, um die Stellung der Erzeuger auf dem Markt zu stärken. Dies muß auf freiwilliger Basis geschehen und dank der umfassenden und effizienten Dienstleistungen, die eine Erzeugerorganisation für ihre Mitglieder erbringen kann, nutzbri
ngend sein. Für die Anerkennung ...[+++] einer Erzeugerorganisation durch einen Mitgliedstaat sind gemeinsame Kriterien festzulegen. Eine Erzeugerorganisation, die sich anbietet, zur Verwirklichung der Ziele der gemeinsamen Marktorganisation beizutragen, kann von dem betreffenden Mitgliedstaat nur anerkannt werden, wenn sie sich selbst und ihren Mitgliedern im Rahmen ihrer Satzung bestimmte Verpflichtungen auferlegt.