32. betont, dass unter den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik lediglich die Weiterbildung erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtsituation am Arbeitsmarkt hat; weist darauf hin, dass im Rahmen des ESF der Weiterbildung weiterhin höchste Priorität eingeräumt werden muss, wobei diese Weiterbildung an den spezifischen Bedürfnissen jedes Mitgliedstaats auszurichten ist; äußert seine Besorgnis, dass aufgrund der Zweckbestimmung der Strukturmittel für die Lissabon-Strategie die Mittel für Weiterbildungsmaßnahmen auf andere Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik umgeschichtet werden; verweist mit Nachdruck darauf, dass die Beteiligung von Arbeitnehmern an Weiterbildungsmaßnahmen immer noch zu niedrig ist und die Privatwirtschaft keinen
...[+++]hinreichenden Beitrag zur Förderung der Weiterbildung leistet; fordert die Arbeitgeber auf, der Weiterbildung höchste Priorität einzuräumen und geeignete Bedingungen für die Weiterbildung am Arbeitsplatz zu schaffen; ist der Ansicht, dass die für die Weiterbildung aufgewendete Zeit als Arbeitszeit gelten sollte