8. nimmt den im Durban-Maßnahmenpaket zum Ausdruck gebrachten, insgesamt etwa 15 % der globalen Emissionen umfassenden Beschluss der Vertragsparteien zur Kenntnis, aufgrund dessen die EU ihre Suche nach Lösungen für gemeinsame Maßnahmen verstärken muss, um alle Hauptakteure zusammenzubringen, damit sie als Zw
ischenschritt einen zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls mit Beginn am 1. Januar 2013 vereinbaren, um
einen Übergang zu einem neuen, effektiveren, umfassenden und rechtlich bindenden sowie für alle Vertragsparteien verpflichtenden internationalen Regelwerk zu schaffen, das 202
...[+++]0 in Kraft treten soll;