Rechtsvorschriften auf Gemeinschaftsebe
ne über persistente organische Schadstoffe sind zwar erlassen worden, doch bestehen ihre wesentlichen Mängel darin, dass es keine oder nur unvollständige Rechtsvorschriften über ein Verbot der Herstellung und Verwendung aller gegenwärtig aufge
listeten chemischen Stoffe gibt und dass es an einem Rechtsrahmen fehlt, durch den zusätzliche persistente organische Schadstoffe verboten, beschränkt oder beseitigt werden, und an einem Rechtsrahmen, durch den die Herstellung und Verwendung neuer Stoffe, di
...[+++]e Eigenschaften persistenter organischer Schadstoffe aufweisen, verhindert werden.