Um die Qualität der Kursbildung zu gewährleisten, ist es angemessen, die Fälle einzuschr
änken, in denen der OTC-Handel außerhalb eines systematischen Internalisierers erf
olgen darf, und die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass in Systemen, in denen
eine Wertpapierfirma
die Kundenaufträge unter Einsatz eigenen Kapitals ausführt, in Bezug auf die Auftragsausführung kein Teilnehmer
...[+++] im Hinblick auf Aktien in einer privilegierten Position ist.