I. in der Erwägung, dass Angehörige religiöser Minderheiten durch die pakistanischen Blasphemiegesetze gefährdet sind, wenn s
ie sich frei äußern oder ihre Religion offen ausüben; in der Erwägung, dass die weit verbreitete Anwendung dieser Gesetze gut dokumentiert ist; in der Erwägung, dass diese Gesetze nicht dazu dienen, die Religionsgemeinschaften zu schützen, sondern vielmehr bewirken, dass in der gesamten pakistanischen Gesellschaft ein Klima der Angst herrscht; in der Erwägung, dass alle bisherigen Versuche, die Gesetze
oder ihre Anwendung zu reformieren,
durch Droh ...[+++]ungen und Morde im Keim erstickt wurden; in der Erwägung, dass auf Versuche, über dieses Thema in den Medien, sei es in der Presse oder im Internet, zu diskutieren, oftmals Drohungen und Drangsalierungen unter anderem von Seiten der Regierung folgen;