28. betont, dass es den Verbrauchern erleichtert werden sollte, ihre Rechte geltend zu machen; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Einführung leicht zugänglicher und unabhängiger Beschwerdeverfahren und Rechtsbehelfe vorzuschlagen, die für einen wirksamen Schutz der Rechte von Fluggästen sorgen und
gewährleisten, dass diese die ihnen zustehende Entschädigung zeitnah und ohne großen Aufwand erhalten; fordert die nationalen Durchsetzun
gsstellen bzw. eine neue EU-Durchsetzungsstelle auf, Verbrauchern bei ihren Beschwerden, insbes
...[+++]ondere bei grenzübergreifenden Beschwerden, behilflich zu sein; hebt hervor, dass feste Fristen für eine Beantwortung von Fluggastbeschwerden, wie es sie auch bei anderen Verordnungen über Flug- bzw. Fahrgastrechte gibt, eingeführt werden müssen und dass in Erwägung gezogen werden muss, die Entscheidungen der NDS verbindlich zu machen, um zu gewährleisten, dass sie von den Gerichten anerkannt und von den Luftfahrtunternehmen und den weiteren beteiligten Akteuren befolgt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, den nationalen Durchsetzungsstellen genügend Mittel zur Verfügung zu stellen und ihnen angemessene Sanktionsbefugnisse zu erteilen;