Sein Ziel wird die Vereinfachung und Beschleunigung der Beilegung v
on Streitfällen mit geringem Streitwert sein, und diesbezüglich denken wir, dass er aus zwei Elementen bestehen wird: Das erste wird ein europäisches Verfahren für Streitfälle mit
geringem Streitwert schaffen und ein optionales Werkzeug darstellen, das den in den verschiedenen Staaten bestehenden Möglichkeiten hinzugefügt werden soll, und das zweite wird die Zwischenmaßnahmen – das Exequaturverfahren – beseitigen, um die Anerkennung und Vollstreckung der in einem europäischen Verfahren für Streitfälle mit
geringem ...[+++] Streitwert erlassenen Beschlüsse in einem anderen Staat zu ermöglichen.