In Erwägungsgrund 58 der Ausdehnungsentscheidung nahm die Kommission po
sitiv zur Kenntnis, dass BankCo durch die vom Vereinigten Königreich vorgeschlagenen Maßnahmen eine rentable Bank zu werden scheint und das Risiko von Liquiditätsengpässen, wie sie bei NR aufgetreten sind, nicht besteht. Gleichzeitig
stellte sie jedoch fest, dass kein Geschäftsplan vorgelegt wurde, der die mittel- und langfristige Entwicklung von
BankCo zu einem rentablen Institut aufzeigt, und dass die
...[+++] Rentabilität von BankCo somit nicht nachgewiesen werden konnte.