157. ist besorgt über die zahlreichen Schwachstellen, die der Rechnungshof zum Ze
itpunkt der Prüfung festgestellt hat, und insbesondere darüber, dass die Ausgestaltung und die Planung der Maßnahme es den Mitgliedstaaten erschweren, Risiken zu vermeiden und die Wirksamkeit und Effizienz bei der Auswahl der einzelnen Förderprojekte zu gewährleisten, und dass im Rahmen der Mechanismen für die Überwachung und Evaluierung keine Informatione
n zur Wertschöpfung oder zu den Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft erfasst
...[+++]werden; stellt fest, dass es infolgedessen weder für die Begleitung und Bewertung noch für die Rechenschaftspflicht eine zufriedenstellende Grundlage gibt;