H. in der Erwägung, dass der Gouverneursrat der IAEO in seiner Resolution vom 24. September 2005 die Auffassung vertritt, dass die Be
sorgnisse wegen des Atomprogramms des Iran in die Zuständigkeit des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen f
allen, gleichzeitig aber seinen Generaldirektor auffordert, seine Bemühungen um eine Umsetzung dieser und früherer Resolutionen fortzusetzen und sich für weitere Fortschritte in den Verhandlungen mit dem
Iran ein
...[+++]zusetzen,