44. betont, dass Bildung ein im Vertrag über die Europäische Union verankertes Grundrecht ist; betont, dass die Gewährleistung gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Bildung für alle Mitglieder der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, um den Kreislauf der sozialen Ausgrenzung zu durchbrechen; vertritt die Auffas
sung, dass formale, nicht-formale und informelle Bildung im Rahmen einer Bildung in Vielfalt den ersten Schritt hin zu einer tatsächlichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Inklusion von gesellschaftlichen Randgruppen darstellt; betont, dass Programme, Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung von Randgrup
...[+++]pen durchgeführt werden müssen, um Vorschulbildung sicherzustellen, die Notwendigkeit formaler Bildung zu verdeutlichen – wobei auch Möglichkeiten für andere Formen von Bildung sowie für lebenslanges Lernen, insbesondere in Bezug auf berufliche Kompetenzen und IKT, angeboten werden sollten – und den Zugang zu Medien zu verbessern, auch im Hinblick auf die Stärkung von Frauen und Mädchen aus gesellschaftlichen Randgruppen;