3. stellt fest, dass die Agentur Schritte unternommen hat, um sicherzustellen, dass die Mittelbindung für ausstehende Beträge betreffend Mittelbindungen, die nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen beruhen, vor Jahresende aufgehoben wird, und hat ihre Anweisungsbefugten dazu angehalten, das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen einzuleiten, sobald feststeht, dass
eine Maßnahme nicht oder nicht vollständig umgesetzt wird; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde Bericht darüber zu erstatten, ob die Maßnahmen ausreichend waren, dam
it sich eine solche Situation ...[+++] nicht wiederholt;