(9) Bezüglich Abkommen mi
t Drittländern über spezifische zivilrechtliche Fragen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, wird ein kohärentes, transparentes Verfahren benötigt , das es einem Mitgliedstaat gestattet, ein bestehendes
Abkommen zu ändern oder ein neues Abkommen auszuhandeln und zu schließen, insbesondere solange die Gemeinschaft nicht selbst ihr Interesse an der Wahrnehmung ihrer Außenkompetenzen und dem Abschluss eines Abkommens im Wege eines bereits bestehenden oder eines vorgeschlagenen Verhand
...[+++]lungsmandats bekundet hat.