4. Ist es dem Reiseveranstalter nicht möglich, geeignete alternative Arrangements anzubieten, oder lehnt der Reisende die angebotenen Arrangemen
ts ab, weil sie den vereinbarten Leistungen nicht vergleichbar sind, sorgt der Reiseveranstalter, wenn die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist, ohne Mehrkosten für den Reisenden für eine gleichwertige Beförderung an den Ort der Ab
reise oder an einen anderen Ort, mit dem sich der Reisende einverstanden erklärt hat, und leistet, wenn die vereinbarte Leistungen nicht erbracht wurden, de
...[+++]m Reisenden eine Entschädigung gemäß Artikel 12.