UNTER HINWEIS AUF die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und eingedenk der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Schlussfolgerungen der Wiener Menschenrechtskonf
erenz von 1993, des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, der Genfer Abkommen von 1949 und der übrigen Übereinkünfte des humanitären Völkerrechts,
...[+++] des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954, des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 und des New Yorker Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967,