Darüber hinaus sollten sie Vertragsparteie
n der einschlägigen Übereinkommen im Rahmen der IAEO ü
ber nukleare Sicherheit und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich — wie etwa des Übereinkommens von 1994 über nukleare Sicherheit und des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung rad
ioaktiver Abfälle — sein oder Schritte unternommen haben, aus denen die fes
...[+++]te Zusage hervorgeht, diesen Übereinkommen beizutreten.