"Das Königreich Spa
nien darf von einer Übergangszeit bis zum 1. Januar 2007 Gebrauch machen, um seinen nationalen Steuerbetrag für als Kraftstoff verwendetes Gasöl dem neuen Mindestbetrag von 302 EUR anzugleichen, von einer Übergangszeit bis zum 1.
Januar 2012, um den Betrag von 330 EUR zu erreichen, von einer Übergangszeit bis zum 1.
Januar 2014, um den Betrag von 359 EUR zu erreichen und von einer Übergangszeit bis zum 1.
Januar 2016, um den Betrag von 380 EUR zu err
...[+++]eichen".