9. erkennt an, dass Cluster u
nd Kompetenzzentren einen dynamischen Beitrag zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit leisten; hält deshalb staatliche Beihilfen für die Schaffung von regionalen und nationalen Kompetenzzentren und für deren Vernetzung mit Kompetenzzentren anderer Mitgliedstaaten für wichtig; hält es zur reibungslosen Anwendung der Regeln für staatliche Innovationsbeihilfen für sinnvoll, diese Begriffe näher zu bestimmen; ist der Auffassung, dass angesichts des regionalen und nationalen Charakters der Kompetenzzentren die besonderen Merkmale und die komparativen Vorteile der betreffenden Region oder des jeweil
...[+++]igen Landes bei der Bestimmung der Zahl sowie des Fachgebiets der Kompetenzzentren, die zulässige staatliche Beihilfen erhalten, berücksichtigt werden müssen;