M. in der Erwägung, dass im Irak seit 2004 mutmaß
lich mehr als 1 300 Personen zum Tode verurteilt worden sind; in der Erwägung, dass die Todesstrafe nach dem irakischen Recht bei fast 50 Straftaten verhängt werden kann, darunter Terrorismus, Entführung und Mord, jedoch auch Straftaten wie beispielsweise Beschädigung öffentlichen Eigentums; in der Erwägung, dass die Anzahl der Hinrichtungen
im Irak zunimmt und damit im Gegensatz zu der weltweiten Tendenz steht, die Todesstrafe abzuschaffen; in der Erwägung, dass 2013 im Irak interna
...[+++]tionalen Presseberichten zufolge mindestens 150 Menschen hingerichtet wurden;