I
n der Erwägung, dass sowohl der CWEDD als auch die DGO3 darauf bestehen,
dass im Rahmen der späteren Genehmigungen eine angemessene Bewertung der Auswirkungen auf die Umkreise Natura 2000 durchgeführt wird;
dass die DGO3 darauf hinweist,
dass einerseits "diese Studie alle möglichen Milderungsmaßnahmen treffen muss und, um annehmbar zu sein, den Nachweis erbringen muss,
dass keine bedeutenden Auswirkungen a
uf das stromabwärts gelegene Natura 20 ...[+++]00-Gebiet vorhanden sind, und dies bei allen Betriebsphasen", und andererseits der Inhalt und das Format dieser Studie in Zusammenarbeit mit der Abteilung Natur und Forstwesen der DGO3 diskutiert werden müssen;