E
. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass es noch keine förmlichen Schlussfolgerungen der wissenschaftlichen Gemeinschaft gibt, bestimmte nationale und regionale Regier
ungen in mindestens neun Mitgliedstaaten der Europäischen Union – aber auch in China, der Schweiz und Russland – nicht dara
n gehindert hat, so genannte "präventive" Belastungsgrenzwerte festzusetzen, die unterhalb derjenigen liegen, die von der Kommission und dem
...[+++]wissenschaftlichen Ausschuss "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" empfohlen werden,