18. weist darauf hin, wie ungeheuer viele Informationen ausgetauscht werden müssen und wie enorm viel Koordination im Parlament erforderlich ist, um siche
rzustellen, dass die parallel verlaufenden Verhandlungen über den MFR und die Rechtsgrundlagen von über 60 Mehrjahresprogrammen aufeinander abgestimmt sind; unterstreicht, dass die im Mitentscheidungsverfahren zu beschließenden Fragen unbedingt unterschieden und so weit wie möglich im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ausschüsse belassen werden müssen; schlägt vor, dass das Europäische Parlament bei den nächsten Verhandlungen über den MFR die Legislativvorschläge parallel behandeln
...[+++] und dabei so weit wie möglich nach dem Grundsatz „nichts ist vereinbart, solange nicht alles vereinbart ist“ handeln sollte;